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Heizkostenabrechnung


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Das Ende der rechnerischen Heizperiode steht vor der Tür, und damit gilt es, sich um die Abrechnung zu kümmern.

So bequem es wäre, einfach die letztjährige Abrechnung als Vorlage zu benützen, lohnt es sich, wieder einmal genau zu prüfen, was verrechnet werden darf und was nicht. Es wäre doch schade, im Nachhinein feststellen zu müssen, dass ein Posten vergessen gegangen ist, geht es doch um erhebliche Beträge. Anderseits lohnt es sich nicht, wegen eines irrtümlich verrechneten Postens mit den Mietern in Streit zu geraten. Die gravierendsten Folgen haben Fehler, die schon beim Ausfüllen des Mietvertragsformulars passiert sind: Schlimmstenfalls weit in die Vergangenheit zurückreichende

Rückforderungsansprüche von Mietern. Welche Kosten darf man überhaupt neben dem Mietzins verlangen? Wie soll man vorgehen, wenn die vereinbarte Regelung nicht mehr befriedigt? Die Antworten auf solche Fragen und vieles mehr sind in den beiden Publikationen des HEV enthalten. Die Verwendung des bewährten Heizkostenabrechnungformulars des HEV Zürich reduziert das Fehlerpotenzial und erleichtert erst noch die Arbeit.

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