STWEG-Reglemente sind das Rückgrat einer gut funktionierenden Eigentümergemeinschaft. Aber was geschieht, wenn die Ersteller der Reglemente einfach nur mit «Vorlagen-Kopieren» arbeiten und auf die Besonderheit der Immobilie und des Allgemeinen Bereichs gar nicht eingehen?
Wer erstellt das Reglement? Weder braucht es einen akademischen Titel noch eine Lizenzierung hierfür. Meist werden die Reglemente durch den Ersteller der STWEG geschrieben oder in Auftrag gegeben.
Praktisch jede Immobilie einer Eigentümergemeinschaft ist speziell. Gibt es eine eigene Heizung oder wird die Wärme durch Dritte angeliefert oder sind Grunddienstbarkeiten vorhanden, welche wichtig sind, in den Reglementen zu erwähnen? Gibt es ein Miteigentum für die Tiefgarage oder die Umgebung? Bei gemischt genutzten Liegenschaften (Gewerbe & Wohnen): sind die Kostenverteiler entsprechend richtig aufgebaut?
Bauherren sollten von Anfang an die Verwaltung oder zumindest Fachleute, welche mit der Bewirtschaftung und der Abrechnung von Stockwerkeigentum Erfahrung mitbringen, mit an Bord nehmen wenn es um die Erstellung eines Reglements geht. Damit ist die Chance viel höher, dass die speziellen Gegebenheiten klar und verständlich formuliert sind.
Auch aufgrund der Erfahrung und der heutigen Praxis können die Definitionen und Kostenfolgen von Allgemeinen Bauteilen und Bauteilen im Sondernutzungsrecht korrekt abgehandelt werden.
Es ist wesentlich, dass aktuelle Muster-Reglemente als Basis genommen werden, da auch im Hinblick z.B. des Erneuerungsfonds heute andere Vorgaben empfohlen werden.
Musterreglement: siehe Download Dokumente
Seminare: Begründung Stockwerkeigentum