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Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf Immobilienverwaltungen in der Schweiz

Autorenbild: Martin SiegwolfMartin Siegwolf

Die tragischen Ereignisse in der Ukraine haben auch Auswirkungen auf den Schweizer Immobilienmarkt. Viele Leute sind bereit, Flüchtlinge aus den umkämpften Gebieten bei sich aufzunehmen. Sowohl Liegenschaftsbesitzer wie auch Mieter machen sich Gedanken, diesen Leuten vorübergehend ein zu Hause zu geben. Doch was heisst das konkret und welche rechtlichen Probleme können insbesondere mit unserem Mietrecht entstehen?

Laut David Keller, Leiter Krisenstab Asyl beim SEM, sind bis 31. März 2022 über 22'000 Personen aus den umkämpften Gebieten in die Schweiz eingereist und täglich werden 1'000 weitere Schutz suchende Personen erwartet. Der Bund konnte hiervon 4'000 in seinen Asylzentren unterbringen.

Wiederholt wurden wir von Hauseigentümern informiert, dass sie bereit seien, die Flüchtlinge bis auf weiteres in leerstehenden Wohnungen unterzubringen. Einige Mieter haben auf eigene Initiative hin Flüchtlinge bei sich aufgenommen.


Doch welche Konsequenzen hat dies oder kann dies haben? Auch wer Flüchtlingen spontan Wohnraum zur Verfügung stellt, geht stillschweigend einen Vertrag ein, welcher nach spätestens 3 Monaten mietrechtlichen Aspekten untersteht. Das heisst, auch wenn keine Vertragsvereinbarungen getroffen wurden, kommen in einem möglichen Streitfall die gesetzlichen sowie orts- und quartierüblichen Bedingungen zum Zuge.

Konkret sind Kündigungen, Ansetzung eines Mietzinses oder Abwälzung von Nebenkosten formal korrekt zu erheben. Um hier für beide Seiten klare und faire Bedingungen zu schaffen, ist es unerlässlich, schriftliche Abmachung zu treffen. In der aktuell schwierigen Situation möchte man vermutlich davon absehen, um niemanden zu brüskieren. Hier ist viel Fingerspitzengefühl gefragt.


Deshalb sollten solche gut gemeinten Angebote unbedingt über offizielle Stellen (spezialisierte und anerkannte Hilfsorganisationen oder den entsprechenden kantonalen Behörden) abgewickelt werden. Mit diesen Organisationen kann dann ein regulärer Miet-Vertrag abgeschlossen werden und die Modalitäten (Mietzins, befristetes Mietverhältnis, etc.) geregelt werden.




Ein weiteres Problem ergibt sich, wenn Mieter ohne Rücksprache mit dem Vermieter ihre Wohnung über eine längere Zeit Flüchtlingen zur Verfügung stellen. Für diese Form der Untermiete ist vorgängig beim Vermieter das Einverständnis einzuholen und auch die vertraglichen Bestimmungen (z.B. Anz. max. zugelassener Personen für diese Wohnung, etc.) sind zu beachten.


Es wäre schade, wenn dringend notwendige Hilfe und gut gemeinte Angebote aufgrund vorschneller Handlungen ein frustriertes Ende nehmen.

Insbesondere in unserem Kurs «Vom Mietvertrag bis zur Kündigung» gehen wir auch auf solche Themen ein und beleuchten neben den üblichen Vertragsklauseln solche speziellen Formulierungen. Unsere Website gibt Ihnen einen Überblick über unsere Kurse.


Allen Hilfsbedürftigen wünschen wir viel Kraft und Geduld und den Hilfswilligen empfehlen wir einen nachhaltigen Weg einzuschlagen, so dass schlussendlich allen Beteiligten gedient werden kann.

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