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Konsequenzen des Datenschutzgesetzes für die Immobilienbranche

Ab 1. September 2023 tritt die revidierte Fassung des Datenschutzgesetzes (DSG) in der Schweiz in Kraft. Für die Immobilienbranche wird dies weitaus grössere Konsequenzen haben, als bisher von den meisten Verwaltungen wahrgenommen wurde und dementsprechend sind die meisten auf diese Herausforderung nicht oder nur ungenügend vorbereitet.



Datenschutzgesetz (DSG)

Ab 1. September 2023 tritt die revidierte Fassung des Datenschutzgesetzes (DSG) in der Schweiz in Kraft. Für die Immobilienbranche wird dies weitaus grössere Konsequenzen haben, als bisher von den meisten Verwaltungen wahrgenommen wurde und dementsprechend sind die meisten auf diese Herausforderung nicht oder nur ungenügend vorbereitet.


Beim revidierten DSG geht es primär um den Schutz der Daten von einzelnen Personen. Dabei werden verschiedene Abstufungen von schutzbedürftigen Daten unternommen. Dass der Auszug aus dem Betreibungsregister bei Mietinteressenten als besonders schutzbedürftig angesehen wird ist noch verständlich. Aber auch Daten wie Telefon-Nummern und Mailadressen, also sogenannte Erreichbarkeitsdaten, fallen unter den Datenschutz. Das heisst, diese Daten dürfen ohne Wissen und Zustimmung der betroffenen Personen nicht an Dritte weitergegeben werden.

Wie soll dies nun in der Zukunft gehandhabt werden? Welche Daten dürfen überhaupt einverlangt werden und wie sollen Dritte wie z.B. Handwerker informiert werden, wann und wie die einzelnen Personen erreichbar sind? Darf ein Mieterspiegel mit Namen der Mieter noch an die Finanzinstitute abgegeben werden?

Zudem schreibt das DSG vor, welche Daten wann zu löschen sind. Bei einem Mietinteressenten, welcher nicht berücksichtigt werden konnte, sind somit alle Bewerbungsunterlagen definitiv zu löschen (physisch wie auch digital). Ebenfalls sind die Personendaten nach einem beendeten Mietverhältnis zu löschen oder zu anonymisieren. Doch welche Fristen gelten hier und wie wird dies bei hängigen Verfahren oder offenen Forderungen gehandhabt?

Die Personen haben zudem ein Recht anzufragen, welche Daten von ihnen gespeichert werden und ob die Prozesse für die Löschung der Daten gesichert sind. Hierzu benötigt es einen Datenschutzverantwortlichen für jeden Betrieb.



Aus diesen ersten kurzen Auflagen aus dem DSG ergeben sich eine Vielzahl von Fragen, zu welchen bis heute noch wenig Informationen und Klarheiten vorhanden sind. Es ist gut möglich, dass ein Betrieb nie mit solchen Fragen konfrontiert wird. Kann jedoch ein Mieter nachweisen, dass ein Betrieb mit den Daten nicht nach dem revidierten DSG umgeht, sind hohe Bussen möglich. Ob dies auch mietrechtliche Auswirkungen haben könnte (z.B. Auslösung Kündigungssperrfrist) scheint noch nicht ganz klar zu sein. Daher ist es empfehlenswert, sich mit dieser Thematik auseinander zu setzen.

Aus diesem Grunde führen wir am Mittwoch, 4. Oktober 2023 ab 15:30 Uhr bis ca. 18:00 Uhr ein Informations-Seminar durch, an welchem das revidierte Datenschutzgesetz zielgerichtet für die Immobilienbranche (Miete und Stockwerkeigentum) erläutert wird. Anhand von Praxisbeispielen werden Empfehlungen für den Umgang mit den Konsequenzen (Anpassung Mietverträge, Dokumente und Formulare) wie auch der Umschreibung der Aufgabe des Datenschutzverantwortlichen erläutert. Danach stehen Fachleute aus der Branche noch für Fragen und weiteren Informationen zur Verfügung.

Das Seminar findet im Hotel Thessoi (Watt-Regensdorf) statt und kostet pro Person CHF 275.- inkl. Dokumentation. Wenn Sie Interesse an diesem Seminar haben, senden Sie uns einfach ein Mail auf info@immo-support.ch. Sobald Kursablauf und Themen definitiv festgelegt sind, werden wir Ihnen die Anmeldungsunterlagen für den Kurs zustellen.

Unsere Musterdokumente sind derzeit in Überarbeitung und werden voraussichtlich ab 25. August 2023 zur Verfügung stehen, so dass Sie diese mittels Downloads für sich beanspruchen können.


Ebenfalls werden wir in unseren Kursen, welche im September stattfinden, auf diese Themen eingehen.

Auf unserer Website finden Sie hierzu die entsprechenden Hinweise.



Ihr IMMO-Support Team




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