Photovoltaik-Anlagen als Stromerzeuger freuen sich zunehmender Beliebtheit auch bei Grundeigentümern. Nicht zuletzt dank günstigeren Preisen und nach wie vor vorhandener Subventionen ist der Anreiz für die Nachrüstung von bestehenden Bauten mit einer PV-Anlage eine interessante Möglichkeit. Gewisse Gemeinden verlangen bei Neu- oder Umbauten bereits die Umsetzung dieser umweltschonenden Technik.
Teil-1: Mietliegenschaften
Die bisherigen Erfahrungen für den Einbau solcher Anlagen sind recht positiv. Wichtig ist die Schonung der bestehenden Gebäudeteile (Dachhaut, Fassade, etc.), welche einer seriösen Abklärung und bei der Umsetzung genügend Beachtung geschenkt werden muss.
Die Lieferanten von solchen Anlagen locken mit schnellen Amortisationszeiten und sogar Gewinnen sowie einem problemlosen Ausbau von bestehenden Bauten. Je nach Grösse der Anlage kann damit der Verbrauch des Strombezuges für die Erzeugung des Warmwassers und der allgemeinen Stromnutzungen (Treppenhausbeleuchtung, Lift, etc.) reduziert werden.
Die Anlagen können so ausgelegt werden, dass auch der Strom der einzelnen Wohnungen oder Gewerbeflächen eingespeist werden kann, so dass sich der Bezug des Stromes beim bisherigen Lieferanten markant reduziert. Alternativ kann der durch die eigenen Anlagen produzierte Strom auch ins Netz des Stromlieferanten abgegeben werden und somit eine Rückvergütung erwirken.
Die technische Umsetzung dieser Möglichkeiten ist heute immer einfacher zu realisieren. Hingegen werden die administrativen und abrechnungstechnischen Abwicklungen oft unterschätzt.
Besteht ein Projekt, welches mehrere Grundstücke betrifft, so sind wichtige Verträge Voraussetzung, damit hier die Vorgaben des Energiegesetzes (EnG) und der Energieverordnung (EnV) eingehalten werden und auch die Verteilung der Kosten von Unterhalt und Ersatz der Anlagen korrekt formuliert sind.
Für Einfamilienhäuser oder Gewerbeliegenschaften, bei welchen die Eigentümerschaft und die Bewohner identisch sind, dürften die vertraglichen Zusätze und Änderungen sowie die zukünftigen Stromabrechnung keine grosse Problematik aufwerfen.
Für Wohn- und Geschäftsliegenschaften, welche bestehende Mietverträge aufweisen, sind mietrechtliche Vorgaben im Rahmen von Vertragsanpassungen unbedingt zu beachten.
Sind mehrere Grundeigentümer beteiligt, werden umfassende Vertragswerke wie z.B ein ZEV (Zusammenschluss Energie Verbund) oder allfällige Einträge im Grundbuch oder Begründungsakten resp. Reglementen von Stockwerkeigentümergemeinschaften notwendig. Aber auch die mietrechtlichen Verträge betreffend der Nebenkostenabrechnungen müssen rechtzeitig angegangen werden.
Nebst der technischen Abwicklung sind die Aufgaben im administrativen Bereich recht hoch, sofern man die mietrechtlichen Anforderungen oder die Reglemente bei Stockwerkeigentum korrekt umsetzen will. Aus diesem Grunde führt die IMMO-Support GmbH am Dienstag, 19. November 2024 in Watt-Regensdorf ein Seminar zu diesen Themen durch.
Nebst der Auftragsabwicklung werden eben genau diese Themenbereiche beleuchtet (Abwicklung Auftragsvergabe, Anforderungen an zukünftige Betriebskostenberechnungen, Bedingungen und Form der Mietvertragsanpassungen, Beschlüsse, Finanzierung und Anpassung Reglement bei Stockwerkeigentümergemeinschaften, etc). Das detaillierte Seminar-Programm mit der Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.
Bitte beachten Sie auch unsere praxisorientierten Fachseminare.
Wir führen diese in Kleinklassen durch, damit wir auch individuell auf Ihre Bedürfnisse und Fragen eingehen können.
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Musterdokumente zum Datenschutzgesetz
Die revidierte Fassung des Datenschutzgesetzes (DSG) in der Schweiz ist ab dem 1. September 2023 in Kraft getreten. Für die Immobilienbranche hat dies weitaus grössere Konsequenzen, als bisher von den meisten Verwaltungen wahrgenommen wurde und dementsprechend sind die meisten auf diese Herausforderung noch nicht oder nur ungenügend vorbereitet.
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