Wer mit Immobilien zu tun hat, macht meist einen grossen Bogen um das Thema Mehrwertsteuer. Denn die meisten gehen davon aus, dass Mietzinse von der Mehrwertsteuer ausgenommen sind. Doch viele Ausnahmen und ein komplexes MWST-Gesetz führen dazu, dass es wichtig wäre, gewisse Grundsätze gut zu kennen oder zumindest zu wissen, wo man Informationen findet, welche die offenen Fragen beantworten.
Der Kurs «MWST in der Immobilien-Bewirtschaftung und-Buchhaltung» vom 23. März 2022 mit einem ausgewiesenen Fachspezialist der MWST im Zusammenhang mit Liegenschaften gibt hier einen guten und verständlichen Überblick in die wichtigsten Themen dieses Aufgabenbereiches.
MWST-pflichtig wird, wer einen Gesamtumsatz von über CHF 100'000.- erzielt, welche nach Gesetz nicht von der MWST ausgenommen sind. Hierzu gehört z.B. die Vermietung von Parkplätzen an Dritte, welche in der betroffenen Liegenschaft keinen Hauptmietvertrag aufweisen oder auch Funkantennen, sofern diese nicht im Grundbuch eingetragen sind.
Doch die Umsatzermittlung bezieht sich nicht auf die einzelne Immobilie, sondern auf den Gesamtumsatz der Eigentümerschaft. Wird die Immobilie im Geschäftsvermögen des Immobilienbesitzers abgebildet und die Firma untersteht bereits der MWST, so sind auch oben erwähnte Leistungen mit in die MWST-Abrechnung einzubeziehen (sprich MWST-pflichtig).
Auch ein privater Eigentümer, welcher seine Immobilien bei verschiedenen Verwaltungen betreuen lässt, kann gesamthaft gesehen schnell die Umsatzgrenze von CHF 100'000.- für MWST-pflichtige Objekte aufweisen. Daher ist es wichtig, diese Thematik mit dem Eigentümer oder dessen Treuhänder abzuklären.
Viele Eigentümer beziehen zunehmend auch Material (z.B. ganze Küchen) aus dem Ausland. Diese Lieferungen sind zwingend MWST-pflichtig (Bezugssteuer) und gehen oft vergessen.
Bei einer MWST-Revision werden die letzten 5 Jahre überprüft und sind dann innert kurzer Zeit (nebst Verzugszins) zur Zahlung fällig und es könnte sogar eine Busse bis CHF 500'000.- nach sich ziehen. Auch dieser Optik wichtig, dass die Verwaltung sicher sein kann, dass hier keine Risiken liegen.
Unser Musterschreiben (Abklärung MWST-Pflichtigkeit Eigentümer) an die Eigentümerschaft kann Ihnen helfen, die Problematik zu thematisieren und abzuklären.
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