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Versagt die Gesetzgebung im Stockwerkeigentum


Das oberste Organ einer Stockwerkeigentümergemeinschaft ist die Versammlung. Was aber ist, wenn diese mit Mehrheitsentscheid Beschlüsse fällt, welche gefährlich oder sogar schädlich sind.

Gemeint sind nicht Beschlüsse betreffend neuer Hauswartung oder der Umgebungsgestaltung. Gemeint sind vor allem Beschlüsse, welche die Gemeinschaft blockieren und allenfalls langwierige Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen.

Ein kleines Beispiel. In einer älteren Liegenschaft liegt eine behördliche Auflage vor, dass der Lift bis Ende Jahr saniert sein muss, ansonsten wird er stillgelegt. Die Gemeinschaft ist sich uneinig über die Kostenverteilung und für die dringend notwendige Sanierung der Liftanlage wird das notwendige Mehr nicht erreicht.

Der Eigentümer in der obersten Wohnung droht mit Schadenklage an die Gemeinschaft, da er die Wohnung vermietet hat und der Mieter eine entsprechende Mietzinsreduktion verlangen wird. Der Eigentümer im Erdgeschoss droht dem Verwalter, dass er sich nicht auf Art. 712s ZGB, Ziff. 1, zweiter Teil (Notmassnahmen) berufen darf, da er bei einer Auftragsvergabe die Kosten selbst zu tragen hat.

Im Reglement ist betreffend Liftsanierung nichts Spezielles erwähnt. Das Geld im Erneuerungsfonds reicht notabene für die Sanierungskosten nicht aus.

Die ältere gehbehinderte Dame im 3. Stock macht sich berechtigte Sorgen und aufgrund einer ungünstigen Finanzierung und des derzeitigen Streites kann sie ihre Wohnung nicht kostendeckend verkaufen.

Wer trägt die Verantwortung im Stockwerkeigentum? Was sagt das Gesetz? Warum lassen sich solche Fälle meist nur mit langjährigen (und teuren) Streitigkeiten lösen? Wird hier das demokratische System ad absurdum umgesetzt? Warum ist unser Gesetzgeber der Meinung, dass die vorhandenen Gesetzesartikel genügen?

Doch welches sind die Lösungen? Die Gemeinschaften gesetzlich zu verpflichten, einen genügenden Erneuerungsfonds zu äufnen? Die Verwaltung in die Verantwortung mit einzubinden?

In unseren Newslettern im August und September werden wir verschiedene Bereiche dieser Problematik ansprechen. Interessiert? Abonnieren Sie unseren Newsletter um diese Reihe mitverfolgen zu können oder besuchen Sie uns auf www.immo-support.ch

Solche und weitere Fälle werden in unserem Seminar "zerfallendes / zerstrittenes Stockwerkeigentum" zusammen mit Mediator und Rechtsanwalt erarbeitet.

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