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Die Liegenschaftsabrechnung als Visitenkarte

Nun sind die Mitarbeitenden der Buchhaltungen wieder mitten in den Abschlussarbeiten. Wie werden die Abrechnungen abgegeben? In gleicher Form und Darstellung wie in den letzten 20 Jahren? Dabei ist nicht nur Form und Darstellungsart gemeint, sondern vor allem die gute und transparente Verbuchung der einzelnen Vorgänge.


Musterdokumente & Checklisten für Abschlussarbeiten

Werden die heute zunehmenden Anforderungen an die neue Rechnungslegung berücksichtigt? Sind aus den Abrechnungen Kennzahlen gut herzuleiten und Erträge aus Pauschalvereinbarungen so dargestellt, dass diese, wo möglich, steuerlich korrekt in Abzug gebracht werden können? Und wurden alte Positionen und Bewertungen richtiggestellt?

Eine saubere und übersichtliche Abrechnung mit Berücksichtigung der heutigen Vorschriften und Erwartungen ist wesentlich, damit diese Zahlen mithelfen, der Verwaltung Kompetenz zuzusprechen und ein positives Image abzugeben.


Viele Musterdokumente und Checklisten finden Sie auf unserer überarbeiteten Website wie auch das Kursprogramm unserer Fachkurse für den Bereich Mietliegenschaften und Stockwerkeigentum.


Aktuelle Kontopläne?

Nach wie vor arbeiten viele Verwaltungen nach einem veralteten Kontenrahmen. Zusammen mit Treuhand Suisse haben wir Kontopläne für die Immobilienbuchhaltungen erarbeitet, welche die verschiedenen Anforderungen (private Eigentümerschaft, Anlage- oder Betriebsliegenschaften, etc.) berücksichtigt. Auch wurde ein Muster für den Anhang nach neuer Rechnungslegung vordefiniert, welcher insbesondere für Immobilien im Geschäftsvermögen wichtig ist. Diese Vorgaben finden Sie auf unserer Website unter den Musterdokumenten für Mietliegenschaften. Zudem gehen wir in unseren Kursen (z.B. Buchhaltung für Mietliegenschaften) eingehend auf diese Themen ein.


Die Stolpersteine betreffend MWST im Bereich von Mietliegenschaften werden unterschätzt!

Es lohnt sich, sich Gedanken über die Mehrwertsteuer zu machen. Grundsätzlich sind Erträge aus der Vermietung für Wohn- und Geschäftsflächen von der MWST befreit. Doch es gibt einige Ausnahmen hierzu (z.B. an Dritte vermietete Parkflächen, Werbeflächen, Funkantennen, etc.), welche die Verwaltung im Griff haben muss.

Dabei ist zu beachten, dass für die Beurteilung der MWST-Pflicht der kumulierte Umsatz der Eigentümerschaft zählt und nicht nur die einzelne Liegenschaft. Auf unserer Website finden Sie unter den Muster-Dokumenten ein Schreiben an die Eigentümerschaft, damit die Verwaltung die Verantwortung über diese Thematik entsprechend abklären kann.

Diese Thematik ist komplex, aber sehr wichtig. Aus diesem Grunde bieten wir einen Kurs «MWST in der Immobilien-Bewirtschaftung und -Buchhaltung» an, welcher zielgerichtet auf die Problematiken der MWST im Zusammenhang mit Mietliegenschaften eingeht.


Teuerung auf Heiz- und Betriebskosten

Wird die zunehmende Teuerung auf den Heiz- und Betriebskosten von den Bewirtschaftern genügend beachtet? Bei Wiedervermietungen ist dringendst geraten, die Akontozahlungen zu überprüfen, damit bei den nächsten Abrechnungen nicht hohe Nachzahlungen für die Mieter resultieren, welche dann häufig Anlass zu Diskussionen und vermehrtem Inkassoaufwand führen können.

Auch ist zu prüfen, ob allfällige Pauschalen für diese Kosten überhaupt kostendeckend sind oder ob diese Pauschalen ebenfalls angepasst werden müssten oder neu in die abrechenbaren Nebenkosten eingebaut werden sollten. Dies ist ein anspruchsvoller Vorgang, welcher unter anderen Punkten in unserem Kurs «Heiz- und Betriebskosten» erläutert wird.

Die Anforderungen an Verwaltungen steigen stetig an und die Erwartungshaltung der Eigentümerschaft wird immer grösser. Achten Sie darauf, dass Sie dementsprechend aktuell bleiben. Unsere Kurse und Musterdokumente helfen Ihnen, hier Schritt zu halten und geben viele Ideen und Praxisbeispiele, damit dies dann entsprechend umgesetzt werden kann.

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