Die Anforderungen an die Liegenschaftsabrechnungen steigen stetig. Einerseits durch die Eigentümer selbst, welche aus den Abrechnungen möglichst einfach Kennzahlen ermitteln möchten, anderseits auch aus Sicht der Treuhänder, welche die steuerrelevanten Zahlen ebenfalls klar und transparent herauslesen wollen.
Wie verhält es sich mit Abschreibungen, welche Aufwendungen werden als Wertvermehrung verbucht und wie sollen grössere Mietzinsausstände dargestellt werden? Darf noch mit dem Käfer-Kontorahmen gearbeitet werden oder ist der KMU-Kontoplan auch für die Liegenschaftsbuchhaltung verbindlich?
Viele Liegenschaftsverwaltungen präsentieren ihre Abrechnungen wie seit eh und je. Doch auch in diesem Bereich hat sich ein Wandel vollzogen. Insbesondere die Darstellungsform der Jahresabrechnung bedarf einer Überprüfung.
Es beginnt damit, dass die Kreditorenbelege auf Vollständigkeit überprüft werden und endet nicht zuletzt auch mit der Frage, welche Belege wie lange aufbewahrt werden müssen.
Auch die Thematik der Mehrwertsteuer wird verstärkt wahrgenommen. Ist eine Verwaltung verantwortlich zu überprüfen, ob der Eigentümer im Gesamtbild MWST-pflichtig werden könnte? Und wie kann sich eine Verwaltung vor dieser Verantwortlichkeit schützen?
In unseren Kursen «Buchhaltung für Mietliegenschaften» und «Buchhaltung für Stockwerkeigentum» gehen wir auf all diese Fragen ein. Zudem werden Beispiele und Möglichkeiten aufgezeigt, wie eine heute geforderte Abrechnung erstellt und präsentiert werden kann.
Nebst dem Kontoplan für Immobilien nach KMU, ausseramtlichen Abrechnungen bei Handänderungen oder Verwaltungswechsel, bietet der Kurs viele praktische Aufgaben aus dem Bereich Buchhaltung für Mietliegenschaften sowie Musterformulierungen für Abgrenzungen zu Haftungsfragen.
siehe auch Immo-Tipp
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