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Die Haftbarkeit der Verwaltung im Stockwerkeigentum


Wie reagieren Sie, wenn Sie von den Stockwerkeigentümern angeklagt oder für Missstände verantwortlich gemacht werden?

Wo liegen die Risiken für die Verwaltung?

Sind Ihre Verwaltungsverträge auf dem aktuellsten Stand?

Hier ein paar Beispiele aus der Praxis:

Als Verwalter haben Sie die defekte Waschmaschine in einer Stockwerkeigentümergemeinschaft für CHF 4'000.- ausgewechselt. Der Ersatz war weder budgetiert noch an der Versammlung besprochen. Die Kompetenzsumme gemäss Verwaltungsvertrag liegt bei CHF 2'500.-. Kann der Verwaltung Kompetenzüberschreitung unterstellt werden?

Trotz mehrfachen Einträgen in den Protokollen der Eigentümerversammlungen hat Eigentümer X die Katzentreppe an der Fassade immer noch nicht entfernt. Sie gehen nun selbst vorbei und demontieren diese Katzentreppe ohne Beisein und Einverständnis des betroffenen Eigentümers. Handeln Sie im Rahmen Ihres Verwaltungsauftrages?

Bei einer grösseren Sanierung sind die Rechnungen in der Verwaltung zur Zahlung liegen geblieben, so dass der offerierte Skontoabzug nicht mehr geltend gemacht werden kann. Muss die Verwaltung dieses Versäumnis der Gemeinschaft vergüten?

Eine ältere Hauptwasserzuleitung im Keller bricht und es entsteht ein massiver Wasserschaden auch an den gelagerten Gegenständen der Eigentümer in den Kellern. Die Gemeinschaft ist der Meinung, dass Sie verantwortlich sind, den Zustand der Liegenschaft und somit auch dieser Leitungen zu beurteilen und dass hier vorgängig genügend Zeit gewesen wäre, diese Leitung zu ersetzen, zumal es an der Bruchstelle bereits seit längerem getropft hat. Die Gemeinschaft macht Sie nun für den nicht gedeckten Schaden verantwortlich.

 

Unsere Kurse helfen Ihnen, hier Antworten und Lösungsvorschläge zu finden. Wir unterrichten bewusst in kleinen Gruppen, um Raum für Ihre aktuellen Fälle und Fragen zu bieten, damit Sie weiterhin ruhig schlafen können. >>> ​ Kurse Stockwerkeigentum

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