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Immobilien-Verwaltungen und LockDown-Szenarium


Sehr geehrte Damen und Herren

Wir haben uns auf alles eingestellt: totaler Internet-Ausfall, keine genügend ausgebildete Mitarbeitende, Mehrwertsteuerrevisionen und so weiter und jetzt droht uns ganz real und sehr nah das Szenarium von Ausgangs-Sperre auf noch unbestimmte Zeit. Heute ab 15:00 Uhr sollten wir hierüber mehr wissen.

Was heisst das, wenn wir nicht zur Arbeit gehen können? Nicht nur arbeitsrechtlich gesehen, sondern auch im Zusammenhang mit den Liegenschaften und dem Umgang mit Mietern, Stockwerk- und Hauseigentümern? Vermutlich hat sich bis vor kurzem noch niemand mit einem solchen Szenarium auseinandergesetzt.

Ich wünsche Ihnen alles Gute Martin Sigi Siegwolf

Durchaus mögliche Problemfälle

  • Wasserrohrbruch in Liegenschaft, der Keller füllt sich langsam

  • Backofen defekt in Mietwohnung, Familie mit 3 Kindern kann nicht mehr kochen in dieser Zeit

  • Liftstörungen in einer STWEG mit 5 Stockwerken

  • Ablauf von Eingabeterminen in einer Rechtsangelegenheit

und viele andere Fälle, welche uns sonst im täglichen Alltag nicht besonders beunruhigen könnten. Doch wie soll dies nun gehandhabt werden, wenn wir nicht mehr zur Arbeit können und auch die gewohnten Handwerker nicht erreichbar sind.

Mögliche Lösungsansätze

Home-Office

Wer Glück hat, ist bereits so gut organisiert, dass Home-Office ein Thema sein kann. Doch sind Zugriffe auf die Daten gewährleistet in obigen Fällen? Sind auch Notfall-Szenarien mit den Handwerkern vorbesprochen? Wer noch kein Home-Office hat, dürfte in der verbleibenden Zeit wohl kaum noch IT-Spezialisten finden, welche Zeit haben, um dieses einzurichten.

Notfall-Nummer

Verfügt Ihre Verwaltung über eine Notfall-Nummer? Wenn Mieter, Haus- oder Stockwerkeigentümer oder sonstige Notfalldienste Auskünfte oder Hilfe brauchen – wohin sollen sich diese wenden?

Was gilt als Notfall?

Um es vorweg zu nehmen: bisher an keiner offiziellen Stelle von Bund und Kantonen sind abschliessende Aufzählungen von akzeptierten Notfällen aufgelistet. Es wird wohl abhängig und im Ermessen sein von den einzelnen Personen (Polizei, Militär?), welche die Kontrollen vornehmen.

Es könnte daher sinnvoll sein, wenn man sich auch hier gut vorbereitet und z.B. die Schadensmeldung schriftlich vorlegen kann sowie auch eine Legimitation, dass man hierfür als Vertreter der Verwaltung oder als beauftragter Handwerker unterwegs ist um weiteren Schaden zu vermeiden.

Unsere Empfehlungen

  • Gehen Sie die Sache trotz allem ruhig an. Die Situation verlangt Respekt und nicht Panik und genauso wie ein Virus kann auch ein Lächeln oder eben eine ruhige Art ansteckend wirken.

  • Machen Sie eine radikale Umplanung Ihrer Pendenzen und Termine; die bisherige Erfahrung zeigt, dass einschneidende Verfügungen des Bundes teilweise innert 24 Stunden umgesetzt werden müssen.

  • Wir sind der Meinung, dass STWEG-Versammlungen bereits jetzt abgesagt werden sollten; STWEG-Gemeinschaften mit wirklich dringenden Pendenzen sollten evt. so organisiert werden, dass diese in der Wohnung oder in der Tiefgarage der Gemeinschaft durchgeführt werden können; evt. nur die wichtigsten Traktanden begleitet von einem Delegierten (anstelle des Verwalters, wenn ein Ausgehverbot gilt); der Verwalter kann immer noch über das Telefon für Informationen und Tipps für den Ablauf der Abstimmung / Versammlung beigezogen werden.

  • Für Eigentümergemeinschaften in Tourismus-Orten (Bündnerland, Wallis, etc.) ist eine Versammlung aufgrund des Einreiseverbotes bereits jetzt nicht mehr durchführbar.

  • Wie kann allenfalls Home-Office innert vernünftiger Zeit umgesetzt werden; grosse Umstrukturierungen der IT sind ein längerfristiges Projekt; machen Sie trotz allem keine «Schnell-Schüsse».

  • Bedenken Sie, dass insbesondere für alleinerziehende Personen das Thema «Home-Office» mit der Betreuung der Kinder schwierig sein wird umzusetzen.

  • Solange noch kein Ausgangsverbot herrscht: versuchen Sie auch andere Arbeitsmodelle umzusetzen. Mit einer offenen Arbeitszeit (auch nachts oder am Wochenende für diejenigen, welche sich dazu bereit erklären), lassen sich Berührungen vermeiden.

  • Haben Sie eine Notfall-Mailadresse, welche auf eine andere Mailadresse umgeleitet werden kann, damit die Meldungen möglichst schriftlich eintreffen?

  • Haben Sie ein Notfall-Handy, dessen Nummer den Mietern / Eigentümern bekannt gegeben werden kann (z.B. auch mittels Aushangs in der Liegenschaft)? Benutzen Sie nicht Ihr persönliches Handy für diesen Zweck, damit auch hier eine Vertretung und vor allem auch die Wahrung Ihrer Privatsphäre gewährleistet werden kann.

Rechtliche Hintergründe

Anbei einige Links mit Informationen, die zur ganzen Thematik oder sogar hilfreich sind:

  • Rechtliche Fragen (Publikation des Schweiz. Gewerbeverbandes)

  • PDF zu «Pandemie und Betriebe» vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)

Diese Informationen und Tipps sind nicht abschliessend. Auch wir sind von der Situation überrascht. Wenn Sie Anregungen, Ideen haben oder ev. als Verwaltung anderen Verwaltungen in Ihrer Region Unterstützung geben können, nehmen wir diese Anregungen sehr gerne entgegen (info@immo-support.ch) und teilen dies Ihren anderen Branchenkollegen ebenfalls auf diesem Weg unseres Newsletters mit.

Wenn wir Sie unterstützen oder mit Tipps weiterhelfen können, erreichen Sie uns am besten unter info@immo-support.ch oder auf 044 552 44 20.

Wir wünschen allen gute Gesundheit, dass der Virus selbst an uns allen vorbei gehen möchte, aber wir mit Ruhe und Souveränität die Situation überstehen können.

Ihr IMMO-Support Team.

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